Verhandlungen mit Kostenträgern

AIP care GmbH

Verhandlungen mit Kostenträgern

Die Situation, nach einem Krankenhausaufenthalt selbst auf intensivmedizinische Pflege angewiesen zu sein oder sich um einen Angehhörigen zu kümmern, der intensivmedizinisch betreut werden muss, ist für die allermeisten Menschen zunächst eine ungewohnte, belastende Situation, die mit Ängsten und Unsicherheiten besetzt ist. Niemand weiß so recht, wie es in der Zukunft weitergehen soll und alle stehen vor einer neuen und noch unbekannten Aufgabe.

So haben Betroffene und Angehörige nur noch wenig Kapazitäten, um sich um andere Dinge zu kümmern, und doch stehen sie an und müssen zeitnah erledigt werden: die Verhandlungen mit Kostenträgern.

Über uns

AIP care ist Ihr professioneller Pflegedienst für die Intensiv- und Beatmungspflege. Aus Bochum für die Region.

Intensivpflege zu Hause

Die Versorgung unserer intensivpflegebedürftigen Patienten findet zu Hause statt.

Beatmungspflege

Wir versorgen unsere Beatmungspatienten liebevoll, professionell und freundschaftlich. Jederzeit.

AIP care untersützt Sie

Wir helfen Ihnen bei Verhandlungen mit dem Kostenträger

Für Menschen, die noch nie mit den Strukturen innerhalb der häuslichen Intensivpflege zu tun hatten, ist es nicht leicht, sich ausgerechnet jetzt, in einer emotional belastenden Situation, in der die Sorge der eigenen Gesundheit oder dem Wohlbefinden eines Angehörigen gilt, mit diesem Thema auseinanderzusetzen.

Aus diesem Grund haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Sie bei den Verhandlungen mit Kostenträgern zu unterstützen und die notwendigen Leistungen zu beantragen.

Nach gesetzlichen Regelungen ist die ambulante, häusliche Intensivpflege der stationären Versorgung der Patienten vorzuziehen, so dass sich generell keine Schwierigkeiten mit der Kostenübernahme ergeben. Dennoch sind die Entscheidungen immer Einzelfallentscheidungen sodass es für Angehörige oder Betroffene nicht immer einfach ist, die richtigen Ansprechpartner zu finden und die entsprechenden Leistungen bei dem zuständigen Kostenträger zu beantragen.

Zuhause – Geborgenheit & SIcherheit

Grundpflege, Behandlungspflege, Hilfsmittel – wer zahlt was?

Nicht alle Leistungen der außerklinischen Intensivpflege beruhen auf demselben Gesetz, werden vom selben Träger gezahlt oder müssen an der gleichen Stelle beantragt werden. So werden beispielsweise manche Leistungen von der Krankenkasse bezahlt und andere von der Pflegeversicherung. Um all diese Dinge müssen Sie sich jedoch keine Gedanken machen, denn wir übernehmen mit unserer langjährigen Erfahrung gern die Verhandlungen mit Kostenträgern für Sie.

So haben Sie den Kopf frei für wichtigere Dinge und müssen sich in dieser schwierigen Situation nicht noch mit Anträgen und Kostenbewilligungen herumschlagen.

Bereits im Vorfeld besprechen wir mit Ihnen und/oder Ihren Angehörigen den notwendigen Pflegeaufwand und entscheiden, ob beispielsweise eine stundenweise Betreuung, eine Nachtwache oder eine 24 Stunden rund um die Uhr Betreuung notwendig ist. In diesem Zusammenhang kann auch geklärt werden, ob Familienangehörige die Pflege stundenweise selbst übernehmen wollen.

Ist der Umfang der Pflegebedürftigkeit geklärt, werden wir alle erforderlichen Leistungen für die Grundpflege und die Behandlungspflege sowie für die erforderlichen Hilfsmittel bei den zuständigen Leistungsträgern stellen.